Ab 28. Juni 2025 Pflicht: Viele Websites & Shops müssen barrierefrei sein – ist deine Seite bereit?

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG) – Was bedeutet das für Ihre Website?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites und Onlineshops barrierefrei sein – so verlangt es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Doch gilt das auch für Ihr Unternehmen? Mit unserem kostenlosen BFSG-Checker erfahren Sie es in weniger als einer Minute!

Hintergrund: Was regelt das BFSG konkret?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter digitaler Dienstleistungen dazu, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden können. Dies betrifft u. a. Online-Shops, Ticket-Buchungssysteme, Apps und Websites mit Funktionen für Endverbraucher.

  • Gilt ab dem 28. Juni 2025
  • Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitenden oder über 2 Mio. € Umsatz
  • Auch Kleinstunternehmen können betroffen sein, wenn sie bestimmte digitale Produkte vertreiben

Barrierefreiheits-Check

Finde in wenigen Schritten heraus, ob du vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen bist.

1. Erbringst du über deine Website / App dienstleistende Funktionen für Verbraucher?
2. Arbeitest du ausschließlich B2B?
3. Wie viele Mitarbeitende hat dein Unternehmen?
Kleinstunternehmen haben weniger als 10 Mitarbeitende.
4. Wie hoch ist dein Jahresumsatz?
Kleinstunternehmen bleiben unter 2 Mio. € Umsatz.

Betroffen?

Du bist betroffen? Wir helfen dir bei der Umsetzung einer barrierefreien Website – inklusive Erklärung, WCAG-Richtlinien und technischer Umsetzung.