Ab 28. Juni 2025 Pflicht: Viele Websites & Shops müssen barrierefrei sein – ist deine Seite bereit?

Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für deine Website bedeutet

16.06.2025
Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für deine Website bedeutet
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Domenik Müller

Webentwickler

Übersicht

26.05.2025

In einer Welt, in der Digitalisierung kein Trend, sondern Realität ist, gewinnen Technologien wie Programmierung, APIs und künstliche Intelligenz (KI)..

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre Webseiten, Onlineshops und Apps barrierefrei zu gestalten. Das Ziel: Alle Menschen sollen digitale Angebote uneingeschränkt nutzen können – ganz gleich, ob mit oder ohne Einschränkungen.

Doch was heißt das konkret für dich als Webseitenbetreiber oder Onlinehändler? Und wie findest du heraus, ob du vom Gesetz betroffen bist?

Was regelt das BFSG genau?

Das BFSG basiert auf einer EU-Richtlinie und verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen u. a.:

  • Online-Shops
  • Buchungs- und Ticketsysteme
  • Kundenportale und Serviceplattformen
  • Mobile Apps

Wer ist betroffen?

Nicht jede Website ist automatisch betroffen. Eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht, wenn:

  • du digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbietest (z. B. Verkauf von Produkten, Buchungssysteme etc.)
  • dein Unternehmen nicht ausschließlich im B2B-Bereich agiert
  • du mindestens 10 Mitarbeitende hast oder mehr als 2 Mio. Euro Umsatz im Jahr erzielst

Tipp: Auch wenn du aktuell nicht betroffen bist, ist Barrierefreiheit ein starkes Signal für Qualität, Usability und SEO.

Wie kann ich herausfinden, ob ich betroffen bin?

Nutze einfach unseren kostenlosen Online-Check:

Hier geht’s zum BFSG-Checker

In nur wenigen Fragen erfährst du, ob du unter das BFSG fällst – und was du jetzt tun solltest.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Barrierefreiheit nicht nachkommen, drohen ab Mitte 2025 Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsverluste. Zudem riskierst du, dass Menschen mit Einschränkungen dein Angebot gar nicht nutzen können – das betrifft potenziell Millionen Menschen allein in Deutschland.

Was du jetzt tun solltest

  1. Mache den BFSG-Check und ermittle deinen Status
  2. Lass deine Website prüfen (z. B. nach WCAG-Richtlinien)
  3. Plane rechtzeitig Umsetzungen gemeinsam mit erfahrenen Entwicklern

Wir helfen dir gerne weiter! Ob Beratung, Umsetzung oder eine vollständige Barrierefreiheitserklärung:

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